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Digitale Barrierefreiheit  

Barrierefreiheit im Netz wird zum Gesetz

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11.07.2023

Die Europäische Union hat ein Gesetz verabschiedet, das die virtuelle Welt barrierefrei machen soll. Ab dem 28. Juni 2025 sollen Webseiten, Apps, Anzeigen, E-Books und Online Shops barrierefrei sein. Wen die Regularie betrifft und wie ihr eure Online Präsenz für alle zugänglich macht, erfahrt ihr hier.

Wer muss und wer darf?

Jede Website sollte für jeden Menschen zugänglich und ohne Hilfe nutzbar sein. Für bestimmte Gruppen ist die Umsetzung der Vorschriften jedoch verpflichtend. Trotzdem sollte die Umsetzungspflicht im besten Fall immer individuell juristisch geprüft werden.

1) Alle, die folgende Produkte oder Dienstleistungen in den Verkehr bringen, herstellen, importieren oder mit ihnen handeln
  • Computer
  • Selbstbedienungsterminals (mit einer Übergangsfrist bis 2040)
  • Mobiltelefone
  • Smart-TV’s
  • Router
  • E-Book-Reader
  • Messenger-Dienste
  • Apps, für den überregionalen Personenverkehr
  • Online Banking
2) Alle aufgezählten Produkte und Dienstleistungen müssen für jeden Menschen selbstständig auffind- und nutzbar sein

 

3) Ausnahmen sind Kleinstunternehmen
  • mit weniger als zehn Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz unter zwei Millionen Euro

Noch mehr Infos dazu gibt´s hier.

 

Ist eure Website Barrierefrei?

Finden wir es heraus! Wir prüfen eure Website auf relevante Kriterien und werten das Ergebnis persönlich mit euch aus.

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Simulation von einer Protanopie / Rotblindheit

Simulation Protanopie (Rotblindheit) auf barrierefreies.design

Weniger Hindernisse, mehr Teilhabe

Ein abgesenkter Bordstein macht für alle den Weg frei, beispielsweise für Rollstuhlfahrer:innen und motorisch eingeschränkte Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Waschmaschinen-Transporteure und andere Lieferant:innen. Das gilt für sämtliche Lösungen, die ursprünglich behinderten Menschen mehr Teilhabe ermöglichen sollten.

Dieses Phänomen ist auch als Curb-Cut-Effekt bekannt. Trotz der offensichtlichen gesellschaftlichen Vorteile sagt Aktivist Raul Krauthausen: "Ohne verpflichtende Gesetze keine Inklusion."

Fast jede:r Zehnte in Deutschland ist schwerbehindert, davon sind 1,2 Millionen sehbehindert oder blind und 80.000 Menschen gehörlos.

Das Internet ist ein essentieller Bestandteil unserer Gesellschaft, der für behinderte Menschen häufig nicht selbstständig nutzbar ist. Viele Videos verfügen über automatisch generierte Untertitel, nur wenige über Audiodeskriptionen.

Ähnlich unterrepräsentiert sind barrierearme Auswahlmenüs. Menüs, deren Wahlmöglichkeiten auf Farben basieren, sind für Menschen mit Sehbehinderung nicht nutzbar. Eine Rot-Grün-Fehlsichtigkeit kann hier zu einer unüberwindbaren Barriere werden. Fazit: Es gibt noch richtig viel zu tun.

Immer mittendrin: Illustration von einem Microphone

Innovative Babysteps

Ohne Babysteps hätte niemand laufen gelernt. Deshalb braucht es stetig innovative Ideen, Lösungen und neue Vorschläge, die Barrieren ab- und Brücken aufbauen.

Und weil Menschen mit Behinderung am besten sagen können, wo Barrieren sind und was für sie funktioniert, gibt es das Test.Labor barrierefrei. Hier prüfen schwerbehinderte Menschen digitale Lösungen und machen Verbesserungsvorschläge.

Projektvorstellung ansehen

Von Anfang an für alle

Barrierefreiheit ist das Ziel. Barrierearmut der Weg. Sie muss in der Konzeption von Websites konsequent mitgedacht werden.

Beispielsweise sollten Websites einheitlich vergrößerbar sein, Designs genügend Kontrast besitzen und ALT-Texte geschrieben und eingesprochen werden. ALT-Texte sind die Texte, die von Sprachassistent:innen vorgelesen werden, um Menschen mit Sehbehinderung Websites zugänglich zu machen.

Gehörlose Menschen brauchen Untertitel. Viele Anwendungen generieren sie bereits automatisch, sie sollten allerdings im besten Fall auf Verständlichkeit gecheckt werden.

Außerdem müssen Untertitel leserlich platziert werden. Instagram und TikTok weisen euch auf die sogenannten "Safe Spaces" hin, in denen ihr Texte platzieren könnt.

Zum Begriff "Behinderung" gehören auch psychische Einschränkungen wie Depressionen, Angststörungen, Epilepsie, Aufmerksamkeits-, Konzentrations- oder Lernschwächen.

Bunte Bilder und viel Action auf einer Website können cool sein, überfordern allerdings Betroffene. Menschen mit Konzentrationsschwäche oder Aufmerksamkeitsstörung können wichtige Informationen weniger gut filtern, wenn drumherum so viel los ist. Auch Videos sollten beispielsweise auf Epilepsie-Trigger gecheckt und mit entsprechenden Warnungen versehen werden.

"Entscheidungen gegen die Barrierefreiheit sind Entscheidungen dafür, Menschen auszuschließen."

Anna Lichtenstein
Vorreiterin für digitale Barrierefreiheit bei MANDARIN

Sag es einfach

Komplizierte Texte mit langen Sätzen und wenigen Absätzen sind für Menschen mit Behinderung nicht greifbar. Einfache Sprache verzichtet auf Fachjargon und Fachtermini. Sie besteht aus kurzen und prägnanten Sätzen, die jede:r verstehen kann.

Die leichte Sprache, die unter anderem der öffentlich-rechtliche Rundfunk verwendet, folgt eigens festgelegten Regeln. Sie beinhaltet außerdem Empfehlungen zur Typografie und gendert ausschließlich mit der ausgeschriebenen Nennung beider Geschlechter.

Das Themenfeld "Barrierefreiheit im Internet" ist weit. Wir beraten, eruieren und helfen weiter. Mehr Informationen gibt es in unserer Websession "digitale Barrierefreiheit". Daniel Hoffmann, Geschäftsführer von MANDARIN CARE klärt darin auf, was Barrierefreiheit im Netz bedeutet und wer in welchem Maße vom neuen EU-Gesetz betroffen ist.

Schreibt uns eine Mail an events@mandarin-medien.de und erhaltet kostenlos den Link zur Aufzeichnung.

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